Die internationalen privaten Krankenversicherungen der PassportCard werden entweder von AWP Health and Life SA aus der Allianz Care Group oder von MGEN/VyV International Benefits – dem zweitgrößten Versicherer in Frankreich – versichert. Die PassportCard Deutschland GmbH vertreibt die genannten Tarife in diesem Bereich seiner Tätigkeit exklusiv und erhält dafür eine Vertriebsprovision von den Trägern.
Die Kommunikation kann auf Deutsch, Englisch und in einigen Bereichen auch auf Spanisch und
Französisch erfolgen. Gerne unterstützt unser Team Sie in mehreren Sprachen über unser Call Center
unter der Nummer: +49 40 46 00 20 333.
Die Vertragswährung ist EURO für den weltweiten Versicherungsschutz mit Ausnahme der USA und USD für Policen, die Sie weltweit einschließlich der USA versichern.
Ja. PassportCard führt ein schnelles und einfaches medizinisches Bewertungsverfahren durch, bei dem Ihr Gesundheitszustand vor dem Beitritt zum Versicherungsschutz geprüft wird und eine klare Richtlinie für den Versicherungsschutz bei Beitritt ermöglicht wird. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass wir unter Ihren Bedingungen eine medizinische Risikobelastung oder eine bestimmte Einschränkung vorsehen. Dies ist jedoch völlig transparent, so dass es keine Überraschungen gibt und Sie sich im Bedarfsfall auf unsere volle Unterstützung verlassen können.
Sie können sich entweder an Ihren Makler oder direkt an uns wenden. Unser mehrsprachiges Kundenservice-Team steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Produkte
Sie können über Ihren Versicherungsmakler einen Antrag stellen, oder online über unsere Website: www.passportcard.de. Oder rufen Sie uns einfach an unter: +49 40 46 00 20 222 von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 – 18:00 Uhr. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail an folgende Adresse schreiben: vertrieb@passportcard.de und um ein Beratungsgespräch bitten.
Wenn Sie bei uns Versicherungsschutz beantragen, erkundigen wir uns nach Ihrem Umzugsort. Dies hindert Sie jedoch nicht daran, Ihr Ziel zu ändern. Tatsächlich können Sie es so oft ändern, wie Sie möchten, was besonders vorteilhaft für digitale Nomaden ist.
Ihr Reiseziel wirkt sich auf Ihre Versicherungsprämie aus und wird daher in Preiszonen eingeteilt. Beispielsweise fallen unterschiedliche Tarife an, wenn Sie nach Hongkong (Zone 1) umziehen im Vergleich zu einem Umzug nach Frankreich (Zone 3).
Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu Fachleuten zu ermöglichen und Versorgung zu erhalten, auch bei besonderen Besuchen (wie Hausbesuchen). Deshalb erweitern wir gerne die Abdeckung über Ihr Zielland hinaus:
a. Bei einem Umzug in die USA gilt Ihre Deckung weltweit.
b. Bei einem Umzug in die Vereinigten Arabischen Emirate oder in ein Land der Zonen 1, 2 oder 3 sind Sie immer weltweit versichert. In den USA haben Sie jedoch nur Anspruch auf medizinische Notfallbehandlungen (im Wesentlichen eine medizinische Reiseversicherung ohne zusätzliche Kosten).
c. Wenn Sie in ein Land umziehen, das in den Zonen 4 oder 5 aufgeführt ist, sind Sie in diesen Ländern versichert, aber wir bieten weiterhin Versicherungsschutz für medizinische Notfallbehandlungen außerhalb dieser Zonen (auch in den USA).
a. Im Allgemeinen gewähren wir Deckung während der Auslandsaufenthalte, solange Sie außerhalb Ihres Heimatlandes sind. Im Falle eines Heimatbesuchs können Sie sicher sein, dass “wir für Sie da sind”, wie in den Bedingungen für Ihre Zonenberechtigung festgelegt. Wenn Sie jedoch für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Ihr Heimatland zurückkehren, betrachten wir dies als Repatriierung und können einen Nachweis für den fortgesetzten Auslandsaufenthalt verlangen.
b. Wie bereits erwähnt, haben Sie, wenn Sie in den VAE und den Zonen 1 bis 3 versichert sind, Anspruch auf Behandlung in anderen Zonen (mit Ausnahme der USA, wo eine Behandlung nur in Notfällen möglich ist). Wenn Sie sich jedoch aktiv in einem anderen Land behandeln lassen wollen, müssen Sie uns darüber informieren, da sich Ihre Prämien nach Ihrem aktuellen Bestimmungsland richten. Ein Aufenthalt in einem anderen Land von mehr als 60 Tagen wird als Wechsel des Bestimmungslandes betrachtet.
Wenn Sie in ein Land reisen, das unter den Zonen 0-3 aufgeführt ist, sind Sie auch für Behandlungen in Deutschland während Ihrer Heimatbesuche nach Beginn Ihres Umzugs versichert, vorausgesetzt, Sie haben Versicherungsschutz in Zone 3 abgeschlossen. Liegt Ihr Zielland in Zone 4, können Sie sich auch für einen Versicherungsschutz in Zone 3 entscheiden. Unabhängig davon, in welcher Zone Sie versichert sind, sind alle unsere Kunden weltweit für 60 aufeinanderfolgende Tage für Notfallbehandlungen (nur) während ihrer Reisen versichert.
Medizinische Dienstleister sind alle Einrichtungen, die medizinische Dienstleistungen erbringen. In der Regel handelt es sich dabei um Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser und Labore. Unsere USA Produkte
unterscheiden zwischen Behandlungen, die von Anbietern innerhalb und außerhalb des Netzes erbracht werden, durch ein unterschiedliches Selbstbeteiligungssystem. Wir bieten eine große Auswahl an Leistungserbringern.
Die Prämien können je nach Altersgruppe während der Versicherungsdauer und durch eine Aktualisierung der Prämienzahlung an alle betroffenen Gruppenmitglieder geändert werden.
Unser engagiertes Team ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche per Telefon, Skype, Website- oder AppChat, E-Mail, WhatsApp und Messenger (nicht für sensible Informationen) erreichbar. Bitte beachten Sie alle Kontaktinformationen auf unserer Website: www.passportcard.de.
Ja, Sie können von einem erfahrenen medizinischen Teammitglied per Telefon bequem von zu Hause aus beraten werden. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung und wird auf einen Wert von 100 EUR pro Anruf geschätzt.
Bitte bedenken Sie, dass eine Reiseversicherung nur Notfälle abdeckt. Grundsätzlich ist sie deutlich billiger als eine internationale Krankenversicherung, jedoch zeitlich begrenzt und nur für Reisen geeignet. Expats, die eine vollständige und umfassende Krankenversicherung suchen, benötigen eine andere Lösung. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten – gerne durch uns oder von dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.
Benötigen Sie einen Nachweis einer Krankenversicherung für Visa oder Auslandsaufenthalte? Dann reicht eine Reiseversicherung nicht aus.
In vielen Fällen ja, je nach dem von Ihnen gewählten Plan und den vom Bestimmungsland festgelegten Anforderungen.
Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem Bestimmungsland, dem Produkttyp, der Altersgruppe des Versicherten, der weltweiten Entwicklung der medizinischen Inflation und den Ergebnissen einer gegebenenfalls durchgeführten medizinischen Beurteilung des Versicherten.
Ihre Ärzte und Ihr Gesundheitszustand sollten über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung entscheiden. Allerdings kann es sein, dass Sie uns vor einer Behandlung informieren müssen, damit wir die Kosten vorab genehmigen können. Ein Beispiel dafür ist ein Krankenhausaufenthalt, der nicht als Notfall gilt, d. h. ohne die Möglichkeit, uns im Voraus zu informieren. Sie sollten uns mindestens 72 Stunden vor einer stationären medizinischen Behandlung benachrichtigen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, bei dem Sie uns innerhalb von 48 Stunden nach Ihrem Krankenhausaufenthalt benachrichtigen müssen.
Die Policen verlängern sich automatisch jährlich zum angegebenen Jahrestag, der in Ihrer Mitgliedsbescheinigung oder Ihrer Police angegeben ist. Sie erhalten ein Verlängerungsschreiben 2 Monate vor der Erneuerung, in dem Sie über das Verlängerungsdatum und die Möglichkeit einer Beitragsaktualisierung informiert werden.
Sie können monatlich nur per SEPA und Kreditkarte zahlen. Wenn Sie sich für die Zahlung per Banküberweisung entscheiden, werden Sie entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus belastet, wie mit Ihnen bei der Anmeldung vereinbart.
Die PassportCard Karte ist eine Debitkarte, mit der Sie medizinische Leistungen im Ausland bezahlen können, ohne aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Die PassportCard Karte ist mit den versicherten Geldern und nicht mit Ihren persönlichen Konten verbunden und kann nach vorheriger Aktivierung entweder durch Kontaktaufnahme mit unserem 24/7- Servicecenter oder durch persönliche Nutzung über die PassportCard Assist-App verwendet werden.
Wenn Sie medizinische Leistungen benötigen, müssen Sie nicht mehr aus der eigenen Tasche zahlen. Sie bezahlen Ihre Kosten mit der PassportCard-Karte. Alles, was Sie tun müssen, ist:
1. Anrufen: Rufen Sie uns 24/7 an, bevor Sie medizinische Dienste in Anspruch nehmen.
2. Aufladen: Wir laden dann Geld auf Ihre Karte oder Sie können die Karte selbst über die PassportCardAssist App aufladen.
3. Zahlen: Sobald Ihre PassportCard mit dem erforderlichen Bargeldbetrag aufgeladen ist, kann dermedizinische Dienstleister die Karte zur Zahlung nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Karte nur außerhalb der USA verwendet werden kann.
Die Zahlung kann für die spezifische Behandlung verwendet werden, die von Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit dem Servicecenter oder wie in der App angegeben verlangt wurde. Wenn Sie eine andere Behandlung oder eine zusätzliche Behandlung erhalten haben, sollten Sie sich vor der Verwendung der Karte mit dem Servicecenter in Verbindung setzen, um die Verwendung der Karte zu aktualisieren und sicherzustellen, dass sie entsprechend aufgeladen ist.
Wenden Sie sich bitte an das Callcenter des Kundendienstes, und wir werden Ihnen eine neue Karte ausstellen.
Laden Sie die PassportCard Assist App im App Store für Apple-Geräte oder dem Google Play Store für Android-Geräte herunter.
Sobald Sie die PassportCard Assist App heruntergeladen haben, werden Sie aufgefordert, Daten für die Erstanmeldung einzugeben:
1. Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein, die Sie uns bei der Anmeldung mitgeteilt haben.
2. Geben Sie bitte Ihre Versicherungsnummer ein, die Sie bei der Mitgliedsbescheinigung erhalten haben.
Da wir Ihre persönlichen Daten schützen möchten, erhalten Sie eine E-Mail mit einem einmaligen Code zur Bestätigung Ihrer Identität.
Bitte geben Sie diesen Code auf der Anmeldeseite der App ein.
Nach der Eingabe ist Ihre PassportCard Assist-App einsatzbereit. Bitte beachten Sie: Sollte dabei ein Problem auftreten, kontaktieren Sie uns bitte unter +49 40 46 00 20 333 oder per E-Mail:
kundenbetreuung@passportcard.de
Sie müssen uns einen Beleg zusenden, die die Verwendung der PassportCard für den Kauf von Medikamenten bestätigt. Wenn Sie andere medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie
die Belege nicht unbedingt einreichen, aber Sie müssen sie aufbewahren, da Sie möglicherweise aufgefordert werden, uns die Dokumente zum Zwecke der Qualitätskontrolle und/oder der weiteren Behandlung zuzusenden.
Sie können alle Belege und medizinischen Informationen in die PassportCard Assist App über den Punkt “Verlauf” in der App hochladen. Wenn Sie uns angerufen haben und die App nicht nutzen, können Sie alle Unterlagen auch per E-Mail an kundenbetreuung@passportcard.de senden und dabei Ihre Versicherungsnummer und die relevanten Informationen zum Schadenfall angeben. Sie können jederzeit eine Bestätigung oder weitere Unterstützung über unsere 24/7-Nummer erhalten: +49 (0)40 46 00 20 333.
Die Kosten für Schwangerschaft, Geburt und alle postnatalen Behandlungen, einschließlich Komplikationen, sind in unseren Comfort- und Premium-Plänen in dem in der Leistungstabelle genannten Umfang und nach einer Wartezeit von 12 Monaten ab Ihrem Beitrittsdatum gedeckt, außer bei Gruppenverträgen wo auf eine Risikoprüfung und Wartezeiten verzichtet wird.
Krankheiten, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind, werden in den Versicherungsbedingungen unter dem Kapitel “Ausschlüsse” aufgeführt.
Das hängt von Ihrem Versicherungsplan ab. In unseren weltweiten einschließlich der USA-Plänen müssen Sie eine Zuzahlung leisten, wenn Sie medizinische Dienstleister aufsuchen, die nicht zu unserem medizinischen Netzwerk gehören. Wenn Sie den Compact- oder Comfort-Plan abgeschlossen haben, müssen Sie gemäß den Vertragsbedingungen auch bei Anbietern, die im Netz aufgeführt sind, einen Selbstbehalt tragen. Bei einigen wenigen Zusatzleistungen gibt es auch Selbstbeteiligungen. Außerdem kann ein Krankenhausaufenthalt ohne Vorabgenehmigung zu einer Zuzahlung führen.
Die PassportCard bietet auch Selbstbeteiligungen für stationäre Behandlungen an, um Ihnen einen niedrigeren Beitragssatz zu ermöglichen. Wenn Sie einen Plan gewählt haben, der einen Selbstbehalt für stationäre Behandlungen vorsieht, werden Ihnen die Kosten für die stationäre Behandlung bis zur Höhe dieses Selbstbehalts in Rechnung gestellt. Kosten, die darüber hinausgehen, werden von der PassportCard übernommen.
Coronaviren (CoV) gehören zu einer großen Familie von Viren, die verschiedene Krankheiten verursachen können, von einer einfachen Erkältung bis hin zu schweren Erkrankungen wie MERS („middle east respiratory syndrome“, MERS-CoV) oder SARS (schweres akutes Atemwegssyndrom, SARS-CoV).
Das neuartige Coronavirus ist ein neuer Stamm, der 2019 entdeckt wurde und zuvor noch nicht beim Menschen identifiziert wurde. Die durch das Virus ausgelöste Erkrankung wird COVID-19 („coronavirus disease 2019“) genannt.
Häufige Anzeichen einer Infektion sind Atemwegssymptome, Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. In schweren Fällen kann die Infektion zu Lungenentzündung, akutem Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar zum Tod führen.
(Weltgesundheitsorganiation)
Wir empfehlen dringend, alle von der WHO empfohlenen Maßnahmen zu befolgen:
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public
Alle unsere versicherten Kunden haben im Rahmen unserer Versicherungspläne Anspruch auf eine rund um die Uhr verfügbare medizinische Beratung durch MD-Medicus in deutscher Sprache.
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019
Ja, die Police deckt die medizinischen Kosten gemäß der Leistungstabelle und dem gewählten Versicherungsplan ab.
Alle Versicherungspläne decken Folgendes ab:Die stationäre Behandlung im Falle einer Infektion ist im Rahmen der Police versichert, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Annahme festgelegten Underwriting-Bedingungen.
COVID-19-Tests werden auch als medizinische Kosten betrachtet, wenn die Umstände es rechtfertigen, dass ein Test bei verdächtigen Symptomen oder bei eindeutigem Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt wird.
Ja. Unser Telemedizin-Service in Partnerschaft mit dutzenden Dienstleistern (siehe untenstehende Liste), inklusive MD-Medicus mit deutschsprachigen Ärzten, die unsere Kunden zu Covid-19 und anderen medizinischen Themen beraten, ist rund um die Uhr für Sie da. Bitte kontaktieren Sie uns unter +49 (0)40 46 00 20 222.
Ja, der PassportCard Kundenservice ist von Hamburg aus rund um die Uhr und auf Deutsch für Sie da. Wir bieten allen unseren Kunden auf der ganzen Welt weitherhin den gewohnten Service.
Einreise von Patienten mit COVID-19-Diagnose aus dem Ausland und erlassen täglich neue Beschränkungen. Unternehmen, die eine medizinische Notfall-Evakuierung durchführen, vermeiden die Evakuierung von COVID-19-Patienten. Eine Evakuierung hängt von der Verfügbarkeit von medizinischem Personal ab, das in der Lage ist, eine solche Verlegung mit der Zustimmung eines Krankenhauses zur Aufnahme eines COVID-19-Patienten aus einem anderen Land vorzunehmen, und vor allem von der Zustimmung der Behörden des Aufnahmelandes zur Einreise eines COVID-19-Patienten.
Jedes Land hat seine eigenen Regeln und Bedingungen für die Durchführung von Tests veröffentlicht. Wenn entsprechende Symptome auftreten und/oder Sie Kontakt zu einer Person hatten, die mit COVID-19 infiziert ist, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Gesundheitsbehörden (z.B. USA: 911 oder CDC-Hotline, UK: 111) oder konsultieren Sie einen Arzt.
Wir haben uns dafür entschieden, die Richtlinien der WHO zu übernehmen, die sich bisher als wirksam erwiesen haben. Wir empfehlen unseren Kunden, weiterhin Distanz zu wahren („social distancing“), so weit wie möglich zu Hause zu bleiben, strikte Hygiene zu einzuhalten und von Reisen ins Ausland abzusehen.
Für weitere Fragen oder Informationen zu unserer Internationalen Krankenversicherung zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen: vertrieb@passportcard.de
PassportCard Deutschland GmbH, versichert von AWP Health & Life S.A., Teil der Allianz Group.
Die oben aufgeführten Informationen entsprechen dem Datum ihrer Veröffentlichung, in Übereinstimmung mit den verschiedenen Entwicklungen und den Anweisungen der offiziellen Stellen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Antworten und Arbeitsverfahren zu ändern und an jede Entwicklung der Situation anzupassen, einschließlich der Verfahren zur Annahme in die Versicherung und zur Schadensbearbeitung. Die oben genannten Punkte unterliegen den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Police festgelegten Leistungsgrenzen.
PassportCard arbeitet weltweit mit mehreren Telemedizin-Netzwerkanbietern zusammen, im Folgenden eine Liste einiger unserer führenden Anbieter:
Land | Anbieter |
Deutschland | MdMedicus |
USA | Amwell, DoctorOnDemand |
Vereinigtes Königreich | PHC, GPDQ |
Russland | MCR |
Thailand | AsianAssistance |
Argentinien | AssistCard |
Ungarn | FirstMed |
Rumänien | Regina Maria |
Bulgarien | CityClinic |
Polen | Telemedi.co |
Israel | Talk2Doc, Medasis |
Ehemalige UdSSR-Staaten | AP |
Englisch
Englisch – Deutsch
Englisch – Zyprisch