Expats Glossar

BEGRIFFE VON A BIS Z

Grundsätzlich gelten für alle Personen in der EU die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie arbeiten. Sind Arbeitnehmer nur vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsland tätig (Im Zuge einer sogenannten Entsendung), gilt jedoch ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaats. Mit einer A1-Bescheinigung können Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige nachweisen, ob für sie das Recht des Wohnstaates (Entsendestaates) oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend ist. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass ein Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt und damit im Ausland keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführen muss. Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html

wenn ein Deutscher in einer privaten Krankenverischerung (PKV) ist, dann für 3 Jahre ins Ausland geht und dann wieder nach Deutschland zurückkommt Somit verliert er seinen Mitgliedstatus nicht in der deutschen PKV) würde es diese nicht bezahlen und zurück nach Deutschland kommen müsste er vom neuen in der PKV anfangen und somit den vollen neuen Mitliedschaftsbeitrag bezahlen

Wenn man einen Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht mehr benötigt, ist es oft nicht ratsam das Versicherungsverhältnis zu beenden und später neu zu beantragen. Um in solchen Zeiten keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt. Sie sieht vor, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen , dass der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und dass der Versicherungsnehmer einen stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt. Quelle: https://wirelesslife.de/anwartschaft-wiederaufnahme-krankenversicherung-auslandsaufenthalt/
Wer im Ausland arbeiten möchte, kann sich nicht einfach so im Zielland aufhalten und dort eine Arbeit aufnehmen. In vielen Ländern braucht man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um dort arbeiten zu dürfen. Die Europäische Union hat hier jedoch eine Sonderstellung. Denn Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben das Recht, sich in einem anderen EU-Mitgliedsland uneingeschränkt aufzuhalten und dort zu arbeiten. In anderen Ländern, wie zum Beispiel den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, China, Japan oder Brasilien ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich. Quelle: https://www.auslandslust.de/arbeiten/auswandern/aufenthalts-arbeitserlaubnis-ausland/
Den Wohnsitz aus Deutschland abmelden können Expats ganz einfach, indem sie zum Einwohnermeldeamt gehen und dort mitteilen, dass sie ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die dafür benötigt werden, sind ein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Allerdings gibt es darüber hinaus einige Dinge zu beachten: Die Krankenversicherung in Deutschland verfällt, die Ansprüche auf Sozialversicherungen ruhen, die Postadresse wird ausgesetzt, es können keine KFZ-Zulassungen in Deutschland mehr getätigt werden, die Eröffnung eines Bankkontos wird erheblich erschwert und das Wahlrecht ist nur noch für Bundeswahlen gegeben. Quelle: https://wirelesslife.de/wohnsitz-abmelden-umzug-ins-ausland/
Das Auswärtige Amt ist eines von 14 Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Für Bürger, die sich beispielsweise aufgrund eines Arbeitsverhältnisses im Ausland befinden, dient das Auswärtige Amt als wichtige Informationsquelle für Reise- und Sicherheitswarnungen. Quelle: www.auswaertiges-amt.de
Es gibt verschiedene Formen des Auswanderns. Manche Menschen gehen für mehrere Jahre ins Ausland, weil sie vom Arbeitgeber geschickt werden – sogenannte Expats. Andere gehen von sich aus für eine bestimmte Zeit ins Ausland und planen, wieder nach Deutschland zurückzukommen. Der klassische Auswanderer geht ins Ausland, um dort eine neue Heimat zu finden. Quelle: https://www.geo.de/reisen/reisewissen/21835-rtkl-auswandern-wie-das-leben-der-neuen-heimat-gelingt
Eine neue Umgebung kennenlernen, spannende Kulturen entdecken, exotisches Essen genießen: Im Ausland zu arbeiten ist ein großer Wunsch vieler Menschen. In außereuropäischen Ländern ist das meist nicht länger als ein paar Jahre möglich und die ArbeitnehmerInnen arbeiten im Zielland großteils als Entsandte für ihre jeweiligen deutschen Firmen – nichtsdestotrotz ist ein Aufenthalt in einem fernen Land zuallermeist eine große bereicherung und eine unvergeslliche Erfahrung.

ALLE GLOSSAR-BEGRIFFE

A

ARBEITEN IM AUSLAND

Eine neue Umgebung kennenlernen, spannende Kulturen entdecken, exotisches Essen genießen: Im Ausland zu arbeiten ist ein großer Wunsch vieler Menschen. In außereuropäischen Ländern ist das meist nicht länger als ein paar Jahre möglich und die ArbeitnehmerInnen arbeiten im Zielland großteils als Entsandte für ihre jeweiligen deutschen Firmen – nichtsdestotrotz ist ein Aufenthalt in einem fernen Land zuallermeist eine große bereicherung und eine unvergeslliche Erfahrung.

AUSWANDERN

AUSWÄRTIGES AMT

ABMELDEN

ARBEITSERLAUBNIS

ANWARTSCHAFT KRANKENVERSICHERUNG

ANWARTSCHAFT (IN EINER PKV)

A1 BESCHEINIGUNG

B

BREXIT

BANKKONTO

BOTSCHAFTEN

C

D

E

EU-AUSLAND

EXPAT FOREN

EXPAT(RIATE)

ENTSENDESTAAT

ENTSENDUNG

ERSTATTUNG DER KRANKHEITSKOSTEN DURCH DEN ARBEITGEBER

ETA

ESTA

ABMELDUNG BEIM EINWOHNERMELDEAMT

F

FÜRSORGEPFLICHT ALS ARBEITERGEBER

G

GREENCARD

GESUNDHEITSVORSORGE

H

HEIMWEH

I

INTERNATIONALE KRANKENVERSICHERUNG

INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN

IMPFUNGEN

J

K

KULTURSCHOCK

KINDERBETREUUNG

L

M

MELDEPFLICHT

MEDIZINISCHE VERSORGUNG WELTWEIT (IM VERGLEICH ZU DEUTSCHLAND)

MEDIZINISCHE VERSORGUNG IM EU-AUSLAND (IM VERGLEICH ZU DEUTSCHLAND)

MEDIZINISCHE VERSORGUNG

N

NOTFALLNUMMER

O

P

Q

R

REISEMEDIZINER

RÜCKKEHR AUS DEM EU-AUSLAND, DRITTSTAAT

REISEPASS

REISEKRANKENVERSICHERUNG

RELOCATION SERVICE

REISEAPOTHEKE

S

SCHENGENRAUM

SOZIALVERSICHERUNG

SCHULPFLICHT

SGB V § 17

STEUERRECHT

T

TROPENMEDIZIN

U

UNFALLVERSICHERUNG

USA

V

VERSICHERUNGSMAKLER

VISUM

W

WÄHRUNGSRECHNER

X

Y

Z

ZIELLAND

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