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So reichen Sie einen Anspruch ein

PassportCard bietet ein einzigartiges Modell, das nicht das in der Versicherungsbranche übliche Standardprozedere “Sie zahlen vorab, reichen den Schadensfall ein & erhalten eine Rückzahlung” verwendet und somit die Notwendigkeit von Auszahlungen überflüssig macht. Wenn jedoch aus irgendeinem Grund eine bestimmte medizinische Leistung erbracht aber nicht mit der Karte bezahlt werden konnte, können Sie innerhalb von 36 Monaten nach Erbringung der medizinischen Leistung einen Erstattungsanspruch geltend machen. Bitte beachten Sie, dass unsere Verpflichtung zur Rückerstattung von Rechnungen auf den entsprechenden Betrag pro medizinischem Service begrenzt ist, der in der Leistungsübersicht Ihres Versicherungsschutzes aufgeführt ist. Dies gilt für den Fall, dass ein Anspruch eingereicht wird, dem alle Belege und Leistungsnachweise beigefügt sind.

 

Reklamationserstattungen werden bis zu 5 Tage nach Erhalt aller Belege bearbeitet.

 

Bitte legen Sie zusammen mit dem Antrag die folgenden Nachweise vor, damit der Antrag bearbeitet werden kann:

 

  • Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes: Die Belege des Krankenhausaufenthaltes (Rechnungen, Gebührenaufzeichnungen)
  • Im Krankheitsfall: die detaillierten Rechnungen.

PassportCard Krankenversicherung hat 5,00 von 5 Sternen von 6 Bewertungen auf eKomi | Auslandskrankenversicherung für Expats